So geht es nach Ihrer Anfrage weiter
Wählen Sie im Formular gern Ihr Anliegen aus und nennen Sie PLZ und Ort des Gebäudes, dann kann ich Ihre Anfrage schneller einordnen. Ich berate Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis: von der Energieberatung über den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zur Fördermittelberatung und Baubegleitung.
Was mir bei der ersten Einschätzung hilft
Für eine erste Einschätzung reichen wenige Angaben. Je mehr davon in Ihrer Nachricht steht, desto gezielter kann ich antworten:
- Art des Gebäudes, zum Beispiel Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus, und die Zahl der Wohneinheiten
- ungefähres Baujahr und was bereits modernisiert wurde
- was Sie vorhaben: Heizung, Dämmung, Fenster, eine Gesamtsanierung oder erst einmal ein Überblick
- ob Sie Förderung beantragen möchten und bis wann die Arbeiten geplant sind
- PLZ und Ort des Gebäudes
Häufige Fragen
Wo sitzt Ihr Büro?
Mein Büro ist in der Marköbeler Straße 26 in 63452 Hanau.
Wie erreiche ich Sie?
Telefonisch unter 0152 36443145, per E-Mail an ama.beratung@gmail.com oder über das Kontaktformular auf dieser Website.
Muss der Energieberater zu mir nach Hause kommen?
Ja. Bei der geförderten Energieberatung für Wohngebäude ist die Besichtigung des Gebäudes vor Ort vorgeschrieben. Ohne Vor-Ort-Termin gibt es keinen BAFA-Zuschuss.
Wer stellt den Antrag beim BAFA?
Der Antrag läuft auf Sie als Eigentümer. Mit einer Vollmacht darf ich ihn für Sie stellen. Wichtig ist, dass er vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt wird.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Energieberatung?
Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026).
Wird der BAFA-Zuschuss vom Honorar abgezogen?
Nein. Sie zahlen das Honorar, das BAFA zahlt den Zuschuss anschließend an Sie als Antragsteller aus, nicht an den Berater.
