
Was im Sanierungsfahrplan steht
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) beschreibt den heutigen Zustand Ihres Hauses und die Maßnahmen, mit denen es Schritt für Schritt oder in einem Zug energetisch saniert werden kann. Grundlage ist immer eine Besichtigung vor Ort. Den fertigen Fahrplan bespreche ich ausführlich mit Ihnen.
Für wen sich ein Sanierungsfahrplan lohnt
Ein Sanierungsfahrplan lohnt sich vor allem, wenn an Ihrem Haus mehrere Maßnahmen anstehen, die Sie über einige Jahre verteilen möchten, zum Beispiel erst Dach und Fenster, später Fassade und Heizung. Er hilft auch nach dem Kauf eines älteren Hauses, wenn Sie wissen möchten, womit Sie anfangen sollten. Und er ist sinnvoll, wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle planen und dafür höhere förderfähige Kosten nutzen möchten.
So entsteht Ihr Sanierungsfahrplan
- Antrag: Die geförderte Energieberatung wird beim BAFA vor Abschluss des Beratungsvertrags beantragt, auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht durch mich.
- Besichtigung: Ich nehme Ihr Haus vor Ort auf, mit Gebäudehülle, Heizung und Warmwasserbereitung.
- Berechnung und Planung: Ich bewerte den heutigen Zustand und lege fest, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind.
- Besprechung: Den fertigen Fahrplan erkläre ich Ihnen ausführlich, mit Vor- und Nachteilen jeder Maßnahme.
- Umsetzung: Mit dem Fahrplan in der Hand planen Sie die einzelnen Schritte. Fördermittel und Baubegleitung kann ich ebenfalls übernehmen.
Schritt für Schritt oder in einem Zug
Der Fahrplan zeigt beide Wege: die Sanierung in mehreren Etappen, bei der jede Maßnahme auf die nächste abgestimmt ist, und die Gesamtsanierung in einem Schritt. Für die Gesamtsanierung zum Effizienzhaus gibt es eine eigene Förderung über die KfW. So sehen Sie, welcher Weg zu Ihrem Budget und Ihren Plänen passt, und vermeiden Zwischenschritte, die später wieder rückgängig gemacht werden müssten.
Förderung für den Fahrplan
Der iSFP entsteht im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude. Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026).
Was der Fahrplan bei späteren Maßnahmen bringt
Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nach einem iSFP umsetzt, kann mehr Kosten fördern lassen. Das BAFA nennt folgende förderfähige Höchstkosten:
| Wohneinheit | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| erste Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit, je Einheit | 15.000 € | 30.000 € |
| ab 7. Wohneinheit, je Einheit | 8.000 € | 15.000 € |
Den iSFP-Bonus von 5 % gibt es seit der Reform vom 21.07.2026 laut BAFA „erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit“. Wie sich das bei Ihrem Vorhaben genau auswirkt, rechne ich mit Ihnen anhand des aktuellen Merkblatts durch.
Was der Sanierungsfahrplan kostet
Der Preis hängt vom Gebäude ab, vor allem von Größe und Zahl der Wohneinheiten, den vorhandenen Unterlagen und dem Zustand des Hauses. Pauschalpreise stehen deshalb nicht auf der Website. Vom Honorar übernimmt das BAFA 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026). Ein Angebot für Ihr Haus erhalten Sie auf Anfrage.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan auch, wenn ich nur eine Maßnahme plane?
Oft ja. Mit iSFP verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Außerdem zeigt der Fahrplan, ob die geplante Maßnahme zur richtigen Zeit kommt.
Was zahlt das BAFA für den Sanierungsfahrplan?
50 % des förderfähigen Honorars, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026).
Muss ich alle Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?
Nein. Der Fahrplan ist eine Empfehlung. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen. Er zeigt aber, welche Reihenfolge technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bekomme ich den iSFP-Bonus auch für kleinere Maßnahmen?
Seit dem 21.07.2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 % laut BAFA erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Die höheren förderfähigen Höchstkosten mit iSFP bleiben davon unberührt (Stand: Oktober 2026).
Ist für den Sanierungsfahrplan ein Termin vor Ort nötig?
Ja. Grundlage ist immer eine Besichtigung des Gebäudes. Bei der geförderten Energieberatung schreibt das BAFA den Vor-Ort-Termin vor.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 03.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.