
Energieanalyse und Bestandsaufnahme
Ich beginne mit einer gründlichen Analyse Ihres Gebäudes, um den Ist-Zustand des Energieverbrauchs zu verstehen. Dazu gehören die Gebäudehülle mit Dach, Fassade, Fenstern und Kellerdecke ebenso wie die Heizung und die Warmwasserbereitung.
Individuelle Beratung
Auf Basis der Analyse erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Meine Beratung orientiert sich an Ihren Bedürfnissen und Zielen, sei es Kosteneinsparung, CO2-Reduktion oder der Einsatz erneuerbarer Energien.
Energieberatung zum Sanierungsfahrplan
Der erstellte Sanierungsfahrplan wird detailliert mit Ihnen besprochen und alle Maßnahmen, mit ihren Vor- und Nachteilen, analysiert. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich auf diese Weise das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept.
Was das BAFA bezuschusst
Die Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Voraussetzung ist, dass die Beratung von einer Person durchgeführt wird, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste steht. Ich bin dort eingetragen.
| Punkt | Wert (Stand: Oktober 2026) |
|---|---|
| Zuschuss | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Höchstbetrag Ein- oder Zweifamilienhaus | 650 € |
| Höchstbetrag ab drei Wohneinheiten | 850 € |
| Zusatz für Eigentümergemeinschaften | einmalig 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung |
| Vor-Ort-Termin | Pflicht, das Gebäude wird immer besichtigt |
| Auszahlung | an Sie als Antragsteller, nicht an den Berater |
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, das heißt vor Abschluss des Beratungsvertrags. Mit Ihrer Vollmacht kann ich den Antrag für Sie stellen.
Für wen die Energieberatung gedacht ist
Die Energieberatung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden in Hanau und der Region, die ihr Haus energetisch verbessern möchten. Typische Anlässe sind eine alte Heizung, hohe Energiekosten, zugige Fenster, ein ungedämmtes Dach oder der Wunsch, ein älteres Haus nach und nach zu modernisieren, ohne sich bei der Reihenfolge zu verschätzen.
Auch wer schon eine konkrete Maßnahme im Kopf hat, profitiert: Die Beratung zeigt, ob diese Maßnahme zum Haus passt, was sie bringt und welche Förderung dafür in Frage kommt.
So läuft die Energieberatung ab
- Erstes Gespräch: Sie schildern mir kurz Ihr Haus und Ihre Pläne, telefonisch oder über das Kontaktformular.
- Förderantrag: Der BAFA-Antrag wird vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt. Mit Ihrer Vollmacht übernehme ich das für Sie.
- Termin vor Ort: Ich nehme Ihr Gebäude auf, von Dach, Fassade, Fenstern und Kellerdecke bis zu Heizung und Warmwasser.
- Auswertung: Aus der Bestandsaufnahme entsteht der Sanierungsfahrplan mit den sinnvollen Maßnahmen und ihrer Reihenfolge.
- Besprechung: Wir gehen alle Maßnahmen mit ihren Vor- und Nachteilen durch und erarbeiten das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept.
- Umsetzung: Auf Wunsch begleite ich Sie weiter, bei der Förderung und auf der Baustelle.
Was die Energieberatung kostet
Feste Pauschalpreise nenne ich auf der Website nicht, weil der Aufwand vom Gebäude abhängt. Wichtig sind vor allem die Größe des Hauses und die Zahl der Wohneinheiten, die vorhandenen Unterlagen wie Baupläne und Verbrauchsabrechnungen, der Zustand des Gebäudes und ob am Ende ein vollständiger Sanierungsfahrplan entstehen soll. Fragen Sie mich gern nach einem Angebot für Ihr Haus.
Vom Honorar übernimmt das BAFA 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026). Der Zuschuss wird an Sie als Antragsteller ausgezahlt.
Welche Unterlagen helfen
Je mehr Sie zum Termin bereitlegen, desto genauer wird die Analyse. Nichts davon ist Pflicht, fehlende Angaben nehme ich vor Ort auf.
- Grundrisse, Schnitte oder Baupläne, falls vorhanden
- Abrechnungen für Strom, Gas, Öl oder Fernwärme der letzten Jahre
- Baujahr und Typ der Heizung, gern mit Foto vom Typenschild
- eine Liste bereits erledigter Modernisierungen, etwa neue Fenster oder ein gedämmtes Dach
- einen vorhandenen Energieausweis
Kostenlose Impulsberatung in Hanau oder geförderte Energieberatung?
Die Stadt Hanau bietet zusammen mit der Sparkasse und den Stadtwerken eine kostenlose Energie-Impulsberatung von etwa 60 Minuten an. Sie gibt einen guten ersten Überblick. Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude geht deutlich weiter: Sie umfasst eine Besichtigung des ganzen Gebäudes, eine Auswertung und auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan, der später höhere förderfähige Kosten bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ermöglicht.
Häufige Fragen
Muss der Energieberater zu mir nach Hause kommen?
Ja. Bei der geförderten Energieberatung für Wohngebäude ist die Besichtigung des Gebäudes vor Ort vorgeschrieben. Ohne Vor-Ort-Termin gibt es keinen BAFA-Zuschuss.
Wer stellt den Antrag beim BAFA?
Der Antrag läuft auf Sie als Eigentümer. Mit einer Vollmacht darf ich ihn für Sie stellen. Wichtig ist, dass er vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt wird.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Energieberatung?
Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026).
Wird der BAFA-Zuschuss vom Honorar abgezogen?
Nein. Sie zahlen das Honorar, das BAFA zahlt den Zuschuss anschließend an Sie als Antragsteller aus, nicht an den Berater.
Darf jeder Energieberater die geförderte Beratung durchführen?
Nein. Gefördert wird nur, wenn die Beratung von einer Person auf der Energieeffizienz-Expertenliste der dena durchgeführt wird. Ich bin dort eingetragen, unter anderem für die Energieberatung für Wohngebäude.
Welche Unterlagen brauche ich für die Energieberatung?
Hilfreich sind Baupläne, Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre, Angaben zur Heizung und eine Liste bisheriger Modernisierungen. Was fehlt, nehme ich beim Termin vor Ort auf.
Was ist der Unterschied zur kostenlosen Impulsberatung in Hanau?
Die Impulsberatung von Stadt, Sparkasse und Stadtwerken Hanau dauert etwa 60 Minuten und gibt einen ersten Überblick. Die geförderte Energieberatung umfasst eine Besichtigung des Gebäudes, eine ausführliche Auswertung und auf Wunsch einen Sanierungsfahrplan.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 03.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.