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iSFP-Bonus 2026: Wann sich der Sanierungsfahrplan noch lohnt

Der iSFP-Bonus von 5 % wird seit dem 21.07.2026 laut BAFA erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt. Der individuelle Sanierungsfahrplan lohnt sich trotzdem oft, weil er die förderfähigen Höchstkosten für Dämmung und Fenster verdoppelt, bei der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Was sich geändert hat und für wen der Fahrplan sinnvoll bleibt.

Die neue Regel

Das BAFA schreibt, der iSFP-Bonus von 5 % werde „erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit“ gewährt. Wer also nur kleinere Maßnahmen umsetzt, zum Beispiel einige Fenster, bekommt den Bonus nicht mehr. Wie der Bonus bei Beträgen über 30.000 € genau berechnet wird, regelt das aktuelle Merkblatt des BAFA. Verschiedene Fachquellen lesen die Regel unterschiedlich, deshalb sollte die Berechnung für das eigene Vorhaben im Einzelfall geprüft werden.

Der zweite Vorteil bleibt: doppelte Höchstkosten

Unabhängig vom Bonus verdoppelt ein iSFP die förderfähigen Höchstkosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

Wohneinheitohne iSFPmit iSFP
erste Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit, je Einheit15.000 €30.000 €
ab 7. Wohneinheit, je Einheit8.000 €15.000 €

Was das bedeutet, zeigt ein einfaches Beispiel: Kosten Dach und Fassade an einem Einfamilienhaus zusammen 55.000 €, werden ohne Fahrplan nur 30.000 € gefördert, mit 15 % also 4.500 €. Mit Fahrplan sind die ganzen 55.000 € förderfähig, mit 15 % also 8.250 €, dazu kommt gegebenenfalls der iSFP-Bonus. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel ohne Gewähr, maßgeblich ist der Förderbescheid.

Der Fahrplan selbst wird gefördert

Für die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan zahlt das BAFA 50 % des Honorars, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand: Oktober 2026). Der Zuschuss wird an Sie als Antragsteller ausgezahlt, nicht vom Honorar abgezogen.

Für wen der Sanierungsfahrplan sinnvoll ist

  • Für alle, die mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle planen, etwa Dach, Fassade und Fenster in den nächsten Jahren.
  • Für Käufer eines älteren Hauses, die wissen wollen, was in welcher Reihenfolge ansteht.
  • Für Eigentümer, die vor dem Heizungstausch klären möchten, ob zuerst gedämmt werden sollte.
  • Für Eigentümergemeinschaften, die eine gemeinsame Linie für das Gebäude brauchen.

Weniger sinnvoll ist der Fahrplan, wenn wirklich nur eine kleine Einzelmaßnahme ansteht und weitere Arbeiten auf Jahre nicht geplant sind.

Gültigkeit und Umsetzung

Die erhöhten Höchstkosten und der Bonus gelten für Maßnahmen, die im Sanierungsfahrplan stehen und innerhalb der vom BAFA festgelegten Frist umgesetzt werden. Der Fahrplan ist keine Verpflichtung: Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie wann umsetzen. Wie der Fahrplan entsteht, steht im Ratgeber Sanierungsfahrplan: So läuft der iSFP ab.

Neue Software ab Dezember 2026

Für die Erstellung des iSFP gilt laut BAFA vom 07.10. bis 30.11.2026 ein Parallelbetrieb, ab 01.12.2026 wird die Druckapplikation in Version 2.7.x verwendet. Für Eigentümer ändert sich dadurch nichts am Ablauf, Berater müssen aber die neue Version nutzen.

Häufige Fragen

Bekomme ich den iSFP-Bonus auch für neue Fenster unter 30.000 €?

Nach den Angaben des BAFA nicht. Seit dem 21.07.2026 gibt es den Bonus bei Gebäuden mit einer Wohneinheit erst ab 30.000 € förderfähiger Investition.

Lohnt sich ein iSFP ohne Bonus überhaupt noch?

Oft ja, weil sich mit iSFP die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln, bei der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Außerdem ordnet der Fahrplan die Maßnahmen sinnvoll.

Was kostet der Sanierungsfahrplan nach Förderung?

Das hängt vom Honorar ab. Das BAFA übernimmt 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.

Erstgespräch anfragen

Sagen Sie mir kurz, worum es geht und wo das Gebäude steht. Ich rufe Sie zurück und wir besprechen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommen.

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  • Die Energieberatung bezuschusst das BAFA mit 50 % des Honorars (höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus, Stand Oktober 2026)
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