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Gasheizung 2026 noch einbauen? Was dafür und was dagegen spricht

Ja, seit dem 29.07.2026 darf im Bestand wieder eine neue Gasheizung eingebaut werden. Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt aber, dass sie ab 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzt: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Eine KfW-Förderung wie für Wärmepumpen gibt es für eine reine Gasheizung nicht. Ob sie sich rechnet, hängt deshalb stark von den künftigen Brennstoffpreisen ab.

Was rechtlich gilt

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die 65-%-Regel entfallen. Neue Öl- und Gasheizungen im Bestand sind zulässig. Die Pflicht zu klimafreundlichen Brennstoffen beginnt am 01.01.2029 und steigt stufenweise. Die frühere Pflicht, sich vor dem Einbau beraten zu lassen, entfällt laut ADAC. Einzelheiten im Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz.

Die Rechnung über die Lebensdauer

Eine Heizung läuft oft 20 Jahre und länger. Wer 2026 eine neue Gasheizung einbaut, betreibt sie also voraussichtlich bis in die 2040er Jahre. In dieser Zeit steigt der Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe auf 60 %. Wie teuer Biomethan oder andere klimafreundliche Gase dann sein werden, kann heute niemand verlässlich sagen. Dazu kommt der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe.

KostenpunktGasheizungWärmepumpe
Anschaffungin der Regel niedrigerin der Regel höher
KfW-Zuschuss 458nein30 % Grundförderung, Boni möglich, bis 70 %
Betriebskostenabhängig von Gaspreis, CO2-Preis und Bio-Anteilabhängig von Strompreis und Effizienz der Anlage
PflichtenBio-Anteil ab 2029keine Brennstoffquote

Weil die Wärmepumpe mit bis zu 70 % gefördert werden kann, schrumpft der Unterschied bei der Anschaffung oft deutlich. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € sind schon die 30 % Grundförderung 8.400 € (Stand Oktober 2026).

Wann eine Gasheizung trotzdem eine Option sein kann

  • Wenn das Haus in einem Gebiet liegt, in dem in absehbarer Zeit ein Wärmenetz kommen soll, kann eine Übergangslösung sinnvoll sein. In Hanau soll die Wärmeplanung im November 2026 veröffentlicht werden.
  • Wenn die Gebäudehülle in sehr schlechtem Zustand ist und eine Sanierung erst in einigen Jahren möglich ist.
  • Wenn die Heizung plötzlich ausfällt und schnell Ersatz gebraucht wird.

In all diesen Fällen lohnt ein Blick darauf, wie die Heizung später ersetzt oder ergänzt werden kann, etwa durch eine Hybridlösung.

Fragen, die vor der Entscheidung beantwortet sein sollten

  • Wie hoch ist die Heizlast des Hauses, heute und nach geplanten Dämmmaßnahmen?
  • Welche Vorlauftemperatur brauchen die Heizkörper an kalten Tagen?
  • Was sagt die Wärmeplanung über das eigene Wohngebiet?
  • Welche Förderung ist für die Alternativen möglich, und bis wann gelten die aktuellen Boni?
  • Was kosten die Varianten über 20 Jahre, nicht nur bei der Anschaffung?

Fazit

Eine neue Gasheizung ist erlaubt, aber kein Selbstläufer. Wer sie wählt, sollte die steigende Bio-Quote und die fehlende Förderung bewusst einpreisen. Wer unsicher ist, gewinnt durch einen Vergleich der Varianten für das eigene Haus mehr Sicherheit als durch Faustregeln.

Hybridlösungen als Zwischenweg

Eine Hybridheizung kombiniert eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel. Die Wärmepumpe übernimmt den größten Teil des Jahres, der Kessel springt an sehr kalten Tagen ein. Für Häuser, bei denen eine reine Wärmepumpe heute noch nicht effizient arbeiten würde, kann das eine Brücke sein, bis die Hülle saniert ist. Ob und wie eine Hybridanlage gefördert wird, hängt von der Ausführung ab und sollte vor dem Auftrag geprüft werden. Wichtig ist auch hier die Frage, wie die Anlage nach einer späteren Dämmung arbeitet.

Häufige Fragen

Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-%-Regel ist entfallen. Ab 2029 muss die Heizung aber einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, beginnend mit 10 %.

Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?

Die KfW-Heizungsförderung 458 gilt für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen. Eine reine Gasheizung wird darüber nicht gefördert.

Muss ich vor dem Einbau einer Gasheizung zur Beratung?

Laut ADAC entfällt diese Pflicht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.

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