Ratgeber von GebäudeEffizienzBeratung*AMA, Hanau · Förderung · Stand:

Heizungsförderung KfW 458: Boni, Höchstkosten und Fristen 2026

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung zahlt die KfW im Programm 458 einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu können der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und ein Einkommensbonus kommen, allgemein bis höchstens 70 %. Förderfähig sind bei der ersten Wohneinheit höchstens 28.000 € (Stand Oktober 2026). Ab dem 01.02.2027 sinken Bonus und Höchstkosten schrittweise.

Die Bausteine

BausteinWert (Stand: Oktober 2026)
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus (Selbstnutzer)40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushaltseinkommen
FamilienzuschlagEinkommensgrenze plus 10.000 € je minderjährigem Kind
Obergrenze70 % (allgemein)
EntfallenEffizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag

Für Selbstnutzer mit niedrigem Einkommen nennt die KfW eine höhere Obergrenze. Die genaue Einkommensgrenze dafür wird auf den KfW-Seiten unterschiedlich angegeben und sollte im aktuellen Merkblatt 458 geprüft werden.

Förderfähige Höchstkosten

WohneinheitHöchstkosten
erste Wohneinheit28.000 €
2. bis 6. Wohneinheit, je Einheit15.000 €
ab 7. Wohneinheit, je Einheit8.000 €

Ab dem 01.02.2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich um 750 €.

Rechenbeispiele

Die Beispiele zeigen die Größenordnung, ersetzen aber keine Prüfung im Einzelfall. Maßgeblich ist die Förderzusage der KfW.

FallFördersatzZuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten
nur Grundförderung30 %8.400 €
mit Klimageschwindigkeitsbonus46 %12.880 €
mit Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonusgedeckelt auf 70 %19.600 €

Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt voraus, dass eine alte, fossile Heizung ersetzt wird und der Eigentümer das Haus selbst bewohnt. Die genauen Bedingungen stehen in den Unterlagen der KfW.

Diese Termine sollten Sie kennen

Ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und die förderfähigen Höchstkosten sinken halbjährlich um 750 €. Für das erste Quartal 2027 kündigt die KfW zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus an. Wer ohnehin tauschen muss, sollte die Termine bei der Planung im Blick behalten, ohne sich von ihnen zu einer übereilten Entscheidung drängen zu lassen.

Ablauf

  1. Angebot eines Fachbetriebs einholen.
  2. Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
  3. Antrag im KfW-Kundenportal stellen, bevor die Arbeiten beginnen.
  4. Nach der Zusage einbauen lassen.
  5. Nachweise einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Was vor dem Antrag geklärt sein sollte

Die Förderung bezahlt einen Teil der Heizung, aber nicht die Entscheidung. Wie groß die neue Anlage sein muss, hängt von der Heizlast ab, und die sinkt, wenn später gedämmt wird. Ob eine Wärmepumpe im eigenen Haus effizient arbeitet, steht im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau. In Hanau lohnt zudem ein Blick auf die Wärmeplanung.

Für wen der Einkommensbonus gilt

Der Einkommensbonus ist für Eigentümer gedacht, die das Haus selbst bewohnen und ein geringeres Haushaltseinkommen haben. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Je niedriger es ist, desto höher der Bonus: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € (Stand Oktober 2026). Für jedes minderjährige Kind erhöhen sich die Grenzen um 10.000 €. Den Nachweis führen in der Regel die Steuerbescheide. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte die genauen Regeln im Merkblatt prüfen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung 2026?

30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und für Selbstnutzer mit geringerem Einkommen ein Einkommensbonus. Allgemein liegt die Obergrenze bei 70 % (Stand: Oktober 2026).

Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?

Ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Darf ich den Vertrag mit dem Installateur vor dem Antrag unterschreiben?

Ja, wenn der Vertrag eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält. Mit den Arbeiten darf erst nach dem Antrag begonnen werden.

Wie viel Zuschuss gibt es höchstens für ein Einfamilienhaus?

Bei förderfähigen Kosten von höchstens 28.000 € und einer Obergrenze von 70 % sind es allgemein bis zu 19.600 € (Stand: Oktober 2026).

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.

Erstgespräch anfragen

Sagen Sie mir kurz, worum es geht und wo das Gebäude steht. Ich rufe Sie zurück und wir besprechen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommen.

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  • Die Energieberatung bezuschusst das BAFA mit 50 % des Honorars (höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus, Stand Oktober 2026)
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