BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA: Dämmung, Fenster und Türen gefördert
Für Dämmung, neue Fenster und Außentüren zahlt das BAFA in der Bundesförderung für effiziente Gebäude 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan ab 30.000 € Investition zusätzlich 5 % iSFP-Bonus. Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein (Stand Oktober 2026).
Was gefördert wird
Laut BAFA sind folgende Maßnahmen an der Gebäudehülle förderfähig:
- Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen
- Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie Außentüren
- außenliegender Sonnenschutz mit optimierter Tageslichtversorgung
Gefördert werden die Kosten der Maßnahme selbst und notwendige Nebenarbeiten. Für Planung und Baubegleitung gibt es einen eigenen Zuschuss von 50 %, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 5.000 €.
Fördersätze und Höchstkosten
| Punkt | Wert (Stand: Oktober 2026) |
|---|---|
| Grundförderung | 15 % |
| iSFP-Bonus | 5 %, ab 30.000 € förderfähiger Investition bei Gebäuden mit einer Wohneinheit |
| Mindestinvestition | 300 € brutto |
| Höchstkosten erste Wohneinheit | 30.000 €, mit iSFP 60.000 € |
| Höchstkosten 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 €, mit iSFP 30.000 € |
| Höchstkosten ab 7. Wohneinheit | je 8.000 €, mit iSFP 15.000 € |
| Experte | Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich |
Technische Mindestanforderungen
Gefördert wird nur, wenn das erneuerte Bauteil bestimmte Wärmedämmwerte erreicht. Diese stehen in den Technischen Mindestanforderungen der BEG. Häufig genannte Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) sind etwa 0,20 W/(m²K) für Außenwände, 0,14 W/(m²K) für Dach und oberste Geschossdecke und 0,95 W/(m²K) für Fenster. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung, die der Energieeffizienz-Experte vor dem Antrag prüft.
Der Ablauf
- Energieeffizienz-Experten einbinden: Er prüft, ob die geplante Maßnahme die Anforderungen erfüllt, und erstellt die technische Projektbeschreibung.
- Angebote einholen: Die Angebote der Fachbetriebe müssen zur Planung passen.
- Antrag beim BAFA stellen: vor Beginn des Vorhabens. Ein Vertrag mit dem Handwerker sollte erst danach oder mit einer Förderbedingung geschlossen werden.
- Ausführen lassen: nach Zuwendungsbescheid.
- Verwendungsnachweis: fristgerecht einreichen. Seit 01.01.2025 wird der Bescheid sonst unwirksam.
Typische Fehler
- Der Auftrag wird vor dem Antrag ohne Förderbedingung unterschrieben.
- Die Dämmstärke im Angebot reicht nicht für den geforderten U-Wert.
- Der Verwendungsnachweis wird zu spät eingereicht.
- Mehrere Maßnahmen werden ohne Fahrplan geplant, und die Höchstkosten von 30.000 € reichen nicht.
Mehr zu solchen Fallstricken im Ratgeber typische Fehler bei Sanierung und Förderung.
Ab 2027: WPB-Bonus geplant
Für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Gebäuden ist laut BAFA ab dem ersten Quartal 2027 ein Bonus für Worst Performing Buildings geplant. Die Einzelheiten waren im Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht.
Ein Rechenbeispiel
Ein Einfamilienhaus bekommt neue Fenster für 18.000 € und eine Dämmung der obersten Geschossdecke für 6.000 €. Zusammen sind das 24.000 € förderfähige Kosten. Mit 15 % Grundförderung ergibt das 3.600 € Zuschuss. Weil die Summe unter 30.000 € liegt, gibt es den iSFP-Bonus nicht, auch wenn ein Fahrplan vorliegt. Kommt später die Fassade mit 35.000 € dazu, sieht es anders aus: Ohne Fahrplan wären für das Haus insgesamt höchstens 30.000 € förderfähig, mit Fahrplan bis 60.000 €. Die Zahlen sind ein Beispiel, maßgeblich sind Förderbescheid und aktuelle Bedingungen.
Was nicht gefördert wird
- Maßnahmen, mit denen vor dem Antrag begonnen wurde
- Bauteile, die die Technischen Mindestanforderungen nicht erreichen
- reine Schönheitsreparaturen ohne energetische Verbesserung
- die eigene Arbeitszeit bei Eigenleistung
Häufige Fragen
Brauche ich für die BAFA-Förderung von Fenstern einen Energieberater?
Ja. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle verlangt das BAFA die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten.
Wie viel Förderung gibt es für eine Dachdämmung?
15 % der förderfähigen Kosten, mit Sanierungsfahrplan ab 30.000 € Investition zusätzlich 5 % (Stand: Oktober 2026).
Gibt es eine Mindestinvestition?
Ja, 300 € brutto.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.