Ratgeber von GebäudeEffizienzBeratung*AMA, Hanau · Förderung · Stand:

Was kostet eine Energieberatung und was zahlt das BAFA?

Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars einer Energieberatung für Wohngebäude, beim Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 € (Stand Oktober 2026). Was die Beratung insgesamt kostet, hängt vor allem vom Gebäude ab: Größe, Zahl der Wohneinheiten, vorhandene Unterlagen und ob ein vollständiger Sanierungsfahrplan entstehen soll.

Der BAFA-Zuschuss

PunktWert (Stand: Oktober 2026)
Zuschuss50 % des förderfähigen Beratungshonorars
Höchstbetrag Ein- oder Zweifamilienhaus650 €
Höchstbetrag ab drei Wohneinheiten850 €
Zusatz für Eigentümergemeinschafteneinmalig 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung
Auszahlungausschließlich an Sie als Antragsteller

Wichtig: Der Zuschuss wird nicht vom Honorar abgezogen, sondern nach Abschluss an Sie ausgezahlt. Der Antrag muss vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden. Mit einer Vollmacht darf die Beraterin oder der Berater den Antrag für Sie stellen. Seit 01.01.2025 werden Zuwendungsbescheide unwirksam, wenn der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorliegt.

Wovon das Honorar abhängt

  • Größe und Art des Gebäudes: Ein Einfamilienhaus ist schneller aufgenommen als ein Mehrfamilienhaus mit vielen Wohnungen.
  • Unterlagen: Liegen Baupläne, Verbrauchsabrechnungen und Angaben zur Heizung vor, spart das Zeit bei der Aufnahme.
  • Umfang: Eine Beratung zu einer einzelnen Frage ist weniger aufwendig als ein vollständiger Sanierungsfahrplan mit mehreren Maßnahmenpaketen.
  • Zustand und Besonderheiten: Anbauten, gemischte Bauweisen oder ein Denkmal erfordern mehr Aufwand.

Seriöse Berater nennen das Honorar vor Vertragsabschluss. Fragen Sie nach, was enthalten ist: Vor-Ort-Termin, Auswertung, Bericht, Besprechung der Ergebnisse und gegebenenfalls die Präsentation in der Eigentümerversammlung.

Was die Beratung finanziell bringt

Die Energieberatung ist keine Pflicht für jede Förderung, aber sie zahlt sich oft aus. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Wer mehrere Maßnahmen plant, holt den Eigenanteil der Beratung damit häufig schnell wieder herein. Mehr dazu im Ratgeber iSFP-Bonus 2026.

Dazu kommt der Nutzen, der sich nicht in Förderung ausdrückt: Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge, eine passend dimensionierte Heizung und keine Arbeiten, die später wieder aufgerissen werden müssen.

Kostenlose Angebote in Hanau

Die Stadt Hanau bietet zusammen mit Sparkasse und Stadtwerken eine kostenlose Energie-Impulsberatung von etwa 60 Minuten an. Vom 23.09. bis 01.12.2026 vergibt die Stadt außerdem 100 kostenlose Vor-Ort-Energieberatungen. Diese Angebote eignen sich gut als Einstieg. Mehr dazu im Ratgeber Kostenlose Energieberatung in Hanau oder geförderter Sanierungsfahrplan?

Kosten steuerlich geltend machen

Wer statt Zuschüssen die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für ein selbst genutztes Haus nutzt, kann auch für die Kosten eines Energieberaters, der die Maßnahme planerisch begleitet oder beaufsichtigt, eine Steuerermäßigung erhalten. Sie beträgt laut Gesetzestext 50 % dieser Aufwendungen. Die Einzelheiten stehen im Gesetzestext. Mehr im Ratgeber Steuerbonus statt Förderung.

Was die Beratung im Büro in Hanau kostet

Das Honorar für Ihr Haus wird im Erstgespräch besprochen, bevor Sie etwas unterschreiben. Feste Preise stehen nicht auf der Website, weil der Aufwand vom Gebäude abhängt.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, das Honorar für die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan für ein Einfamilienhaus beträgt 1.400 €. Das BAFA übernimmt 50 %, also 700 €, aber höchstens 650 €. Der Zuschuss beträgt in diesem Beispiel also 650 €, Ihr Eigenanteil 750 €. Plant die Familie danach Dach und Fassade für zusammen 55.000 €, sind mit Fahrplan alle 55.000 € statt nur 30.000 € förderfähig. Bei 15 % Grundförderung sind das 3.750 € mehr Zuschuss. Die Zahlen sind ein Beispiel, maßgeblich sind Angebot und Förderbescheid.

Häufige Fragen

Wird der BAFA-Zuschuss direkt vom Honorar abgezogen?

Nein. Das BAFA zahlt den Zuschuss ausschließlich an den Antragsteller aus, also an Sie.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung beim Einfamilienhaus?

50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € (Stand: Oktober 2026).

Gibt es noch 80 % Zuschuss für die Energieberatung?

Nein. Die Förderung von 80 % mit höchstens 1.300 € galt bis August 2024. Seitdem sind es 50 %.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Abschluss des Beratungsvertrags. Mit Ihrer Vollmacht kann der Berater den Antrag für Sie stellen.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.

Erstgespräch anfragen

Sagen Sie mir kurz, worum es geht und wo das Gebäude steht. Ich rufe Sie zurück und wir besprechen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommen.

  • Sie geben an, wann Sie am besten erreichbar sind
  • Die Energieberatung bezuschusst das BAFA mit 50 % des Honorars (höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus, Stand Oktober 2026)
  • Den Förderantrag kann ich mit Ihrer Vollmacht für Sie stellen

Lieber direkt sprechen? 0152 36443145

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