BEG-Förderung 2026: Was seit der Reform im Juli gilt
Seit dem 21.07.2026 gelten neue Regeln in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Grundförderung für Dämmung und Fenster liegt weiter bei 15 %, die KfW-Heizungsförderung startet bei 30 % und kann mit Boni auf bis zu 70 % steigen. Der iSFP-Bonus gibt es nur noch ab 30.000 € Investition, und einige Boni sind ganz weggefallen. Hier der Überblick für Eigentümer von Wohngebäuden.
Die Förderbausteine im Überblick
Die BEG ist das Dach über mehreren Programmen. Für Wohngebäude im Bestand sind zwei Stellen zuständig: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung und die Baubegleitung. Die KfW fördert den Einbau einer klimafreundlichen Heizung und die Sanierung zum Effizienzhaus.
| Baustein | Förderung (Stand: Oktober 2026) | Stelle |
|---|---|---|
| Energieberatung für Wohngebäude | 50 % des Honorars, höchstens 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (ab drei Wohneinheiten) | BAFA |
| Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) | 15 % Grundförderung, Mindestinvestition 300 € brutto | BAFA |
| iSFP-Bonus | 5 %, laut BAFA erst ab 30.000 € förderfähiger Investition bei Gebäuden mit einer Wohneinheit | BAFA |
| Heizungsoptimierung | 15 % | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 %, höchstens 5.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus) | BAFA |
| Heizungsförderung (458) | 30 % Grundförderung plus Boni, höchstens 70 % | KfW |
| Effizienzhaus-Sanierung (261) | Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte gesenkt | KfW |
Was weggefallen ist
Bei der KfW-Heizungsförderung sind der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Bei der Effizienzhaus-Sanierung gibt es den Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse nicht mehr, und die Tilgungszuschüsse wurden pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Wer ein Angebot oder einen Förderrechner aus der Zeit vor dem 21.07.2026 hat, sollte die Zahlen deshalb neu prüfen.
Was gleich geblieben ist
Die Grundförderung von 15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt. Auch die förderfähigen Höchstkosten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind unverändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan 60.000 €. Für die Energieberatung zahlt das BAFA weiterhin 50 % des Honorars.
Was noch kommt
Für Dämmmaßnahmen an besonders schlecht gedämmten Gebäuden ist laut BAFA ab dem ersten Quartal 2027 ein WPB-Bonus (Worst Performing Buildings) geplant. Bei der Heizungsförderung sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, und auch die förderfähigen Höchstkosten sinken dann halbjährlich um 750 €. Für das erste Quartal 2027 kündigt die KfW außerdem einen Wertschöpfungsbonus an. Einzelheiten dazu waren im Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht.
Welche Förderung zu welchem Vorhaben passt
- Nur neue Fenster oder eine Dämmung: BAFA, Einzelmaßnahme Gebäudehülle, 15 % plus gegebenenfalls iSFP-Bonus. Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein. Mehr im Ratgeber BEG-Einzelmaßnahmen beim BAFA.
- Neue Heizung: KfW 458, Zuschuss mit Grundförderung und Boni. Mehr im Ratgeber KfW 458.
- Heizung optimieren, zum Beispiel hydraulischer Abgleich: BAFA, Heizungsoptimierung, 15 %. Mehr im Ratgeber hydraulischer Abgleich.
- Das ganze Haus in einem Zug: KfW 261, Kredit mit Tilgungszuschuss. Mehr im Ratgeber KfW 261.
- Selbst genutztes Haus ohne Zuschuss: Steuerermäßigung nach § 35c EStG als Alternative. Mehr im Ratgeber Steuerbonus.
Die wichtigste Regel: erst beantragen, dann beauftragen
Fast alle Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Bei der KfW-Heizungsförderung darf der Vertrag vorher geschlossen werden, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage enthält. Wie die Reihenfolge im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Förderung beantragen: die richtige Reihenfolge.
Alte Zahlen im Internet
Viele Seiten nennen noch Werte von vor 2024 oder vor der Reform 2026, etwa „80 % Zuschuss, höchstens 1.300 €“ für die Energieberatung. Das ist seit August 2024 überholt. Maßgeblich sind die Seiten von BAFA und KfW mit ihrem jeweiligen Stand. Bevor Sie Angebote einholen, lohnt sich ein Blick auf das ganze Haus, damit die Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge kommen und keine Förderung verloren geht.
Häufige Fragen
Seit wann gelten die neuen BEG-Regeln?
Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt seit dem 21.07.2026.
Wie viel Förderung gibt es 2026 für neue Fenster oder eine Dämmung?
Das BAFA fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan kommen ab 30.000 € förderfähiger Investition 5 % iSFP-Bonus hinzu, und die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich (Stand: Oktober 2026).
Welche Boni sind bei der Heizungsförderung weggefallen?
Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Geblieben sind der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber für verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Wege wählen.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.