Steuerbonus statt Förderung: Sanierung nach § 35c EStG absetzen
Wer sein selbst genutztes Haus energetisch saniert, kann statt eines Zuschusses eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG nutzen. Sie beträgt 20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gibt es aber nicht zusätzlich einen BEG-Zuschuss.
Wie der Steuerbonus funktioniert
Die Ermäßigung wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen. Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr sind es jeweils 7 % der Aufwendungen, im dritten Jahr 6 %. Insgesamt sind das 20 %, bei Aufwendungen bis 200.000 € also höchstens 40.000 € je Objekt.
| Jahr | Anteil |
|---|---|
| Jahr des Abschlusses | 7 % |
| Folgejahr | 7 % |
| drittes Jahr | 6 % |
| zusammen | 20 %, höchstens 40.000 € je Objekt |
Voraussetzungen im Überblick
- Das Gebäude wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
- Es handelt sich um eine begünstigte energetische Maßnahme, etwa Dämmung, Fenster, Heizung oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
- Die Arbeiten werden von einem Fachunternehmen ausgeführt, das eine Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt.
- Die Rechnung wird unbar bezahlt.
- Für dieselbe Maßnahme wird keine andere Förderung, etwa ein BEG-Zuschuss, in Anspruch genommen.
Die Einzelheiten, etwa zum Mindestalter des Gebäudes und zu den Anforderungen an die Maßnahmen, stehen im Gesetzestext und in der zugehörigen Verordnung. Sie sollten vor der Entscheidung geprüft werden.
Kosten für den Energieberater
Für die Kosten eines Energieberaters, der die Maßnahme planerisch begleitet oder beaufsichtigt, beträgt die Steuerermäßigung laut Gesetzestext 50 % dieser Aufwendungen. Die genauen Bedingungen stehen in § 35c EStG.
Zuschuss oder Steuerbonus?
| Kriterium | BEG-Zuschuss | Steuerbonus § 35c |
|---|---|---|
| Antrag | vor Vorhabenbeginn | mit der Steuererklärung nach Abschluss |
| Höhe Gebäudehülle | 15 %, gegebenenfalls plus 5 % | 20 % über drei Jahre |
| Nutzung | auch Vermieter | nur Selbstnutzer |
| Experte | Energieeffizienz-Experte für die Gebäudehülle Pflicht | Bescheinigung des Fachunternehmens |
| Auszahlung | nach Verwendungsnachweis | verteilt über drei Steuerjahre |
Der Steuerbonus kann interessant sein, wenn der Antrag beim BAFA versäumt wurde, wenn die Maßnahme nicht in ein Förderprogramm passt oder wenn 20 % mehr ergeben als der Zuschuss. Er setzt aber voraus, dass genug Einkommensteuer anfällt, von der abgezogen werden kann.
Wichtig bei der Entscheidung
Bei der Heizung kann der Zuschuss der KfW mit Boni deutlich über 20 % liegen. Bei Dämmung und Fenstern ohne iSFP-Bonus liegt der Steuerbonus dagegen mit 20 % über dem Zuschuss von 15 %. Weil sich beide Wege für dieselbe Maßnahme ausschließen, lohnt ein Vergleich vor dem Auftrag. Für steuerliche Fragen ist eine Steuerberatung zuständig.
Ein Rechenbeispiel
Für neue Fenster an einem selbst genutzten Einfamilienhaus fallen 20.000 € an. Über den BAFA-Zuschuss gäbe es mit 15 % einmalig 3.000 €, vorausgesetzt der Antrag wurde vor dem Auftrag gestellt und ein Energieeffizienz-Experte war eingebunden. Über den Steuerbonus wären es 20 %, also 4.000 €, verteilt auf drei Jahre: 1.400 € im ersten, 1.400 € im zweiten und 1.200 € im dritten Jahr. Voraussetzung ist, dass in diesen Jahren genug Einkommensteuer anfällt. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel, für die eigene Situation ist eine Steuerberatung zuständig.
Was die Bescheinigung enthalten muss
Das ausführende Fachunternehmen bestätigt auf einem amtlichen Muster, dass die Maßnahme die Anforderungen erfüllt. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt die Ermäßigung nicht an. Fragen Sie deshalb schon bei der Beauftragung nach, ob der Betrieb die Bescheinigung ausstellt.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich bei einer Sanierung von der Steuer absetzen?
20 % der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt.
Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Häuser?
Nein. § 35c setzt voraus, dass das Gebäude zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für unterschiedliche Maßnahmen sind unterschiedliche Wege möglich.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.