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Energieausweis bei Verkauf und Vermietung: Pflichten 2026 und 2027

Ein Energieausweis ist Pflicht, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast wird. Wer selbst im eigenen Haus wohnt und nichts davon vorhat, braucht keinen. Ab dem 01.01.2027 muss der Ausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz auch bei der Verlängerung befristeter Mietverträge vorgelegt werden.

Wann ein Energieausweis Pflicht ist

AnlassEnergieausweis nötig?
Verkaufja
Neuvermietung, Verpachtung, Leasingja
Verlängerung eines befristeten Mietvertragsab 01.01.2027 ja
Reine Eigennutzungnein
Vererben, Verschenkennicht wegen des Eigentümerwechsels selbst

Wann der Ausweis vorgelegt werden muss

Der Ausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, etwa durch Aushang oder Auslegen. Nach Abschluss des Vertrags erhält der Käufer oder Mieter eine Kopie. Schon in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Kennwerte aus dem Ausweis stehen, etwa der Energiekennwert, der wesentliche Energieträger und die Effizienzklasse.

Wie lange der Ausweis gilt

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit auch nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften bis zu ihrem Ablaufdatum. Wer einen Verkauf für 2027 oder später plant und einen Ausweis braucht, sollte die neuen Anforderungen kennen, vor allem die 24 Monate Monatsdaten für den Verbrauchsausweis.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Welcher Ausweis in Frage kommt, hängt vom Gebäude und vom Zeitpunkt ab. Bis Ende 2026 ist für kleinere Wohngebäude mit Bauantrag vor November 1977 in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab 2027 gilt Wahlfreiheit. Mehr im Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis.

Was der Ausweis über das Haus verrät

Für Käufer ist der Energieausweis ein erster Hinweis auf den Zustand eines Hauses. Eine Einstufung in den Klassen G oder H deutet auf hohen Sanierungsbedarf hin. Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis sind allerdings kurz gehalten. Wer genauer wissen will, was auf ihn zukommt, sollte vor dem Kauf eine fachliche Einschätzung einholen. Mehr im Ratgeber Energieberatung vor dem Hauskauf.

Was passiert, wenn der Ausweis fehlt

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung oder wird er zu spät vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wichtiger als das Bußgeld ist oft der Vertrauensverlust bei Käufern und Mietern.

Hinweis zu Baudenkmälern

Für Baudenkmäler gelten beim Energieausweis besondere Regeln. Ob und welche Ausnahmen greifen, sollte im Einzelfall anhand des Gesetzestextes geprüft werden.

Welche Angaben in die Immobilienanzeige gehören

Wer ein Haus oder eine Wohnung in einem Inserat anbietet und bereits einen Energieausweis hat, muss bestimmte Pflichtangaben machen. Dazu gehören die Art des Ausweises, also Bedarf oder Verbrauch, der Endenergiekennwert, der wesentliche Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Gebäudes und bei Wohngebäuden die Effizienzklasse. Fehlen diese Angaben, kann das ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen. Makler sind an dieselben Pflichten gebunden.

Was ein Energieausweis kostet

Ein Verbrauchsausweis ist meist günstiger, weil er auf vorhandenen Verbrauchsdaten beruht. Ein Bedarfsausweis erfordert eine Aufnahme des Gebäudes und eine Berechnung und ist entsprechend aufwendiger. Wer ohnehin eine Energieberatung plant, sollte nachfragen, ob sich beides sinnvoll verbinden lässt, denn viele Daten werden für beides gebraucht.

Was Käufer mit dem Ausweis anfangen können

Effizienzklassegrobe Einordnung
A+ bis Bsehr gut bis gut, meist Neubau oder umfassend saniert
C bis Ddurchschnittlich, einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt
E bis Ferhöhter Bedarf, Sanierung von Hülle oder Heizung absehbar
G bis Hhoher Bedarf, umfassender Sanierungsbedarf wahrscheinlich

Die Einordnung ist eine Orientierung. Bei einem Verbrauchsausweis hängt das Ergebnis stark vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich mein Haus verkaufe?

Ja. Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung und Leasing ist ein gültiger Energieausweis Pflicht.

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst im Haus wohne?

Nein, nicht für die reine Eigennutzung.

Was ändert sich 2027 für Vermieter?

Ab dem 01.01.2027 muss der Energieausweis auch bei der Verlängerung befristeter Mietverträge vorgelegt werden.

Quellen

Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.

Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.

Erstgespräch anfragen

Sagen Sie mir kurz, worum es geht und wo das Gebäude steht. Ich rufe Sie zurück und wir besprechen, welche Beratung und welche Förderung für Ihr Haus in Frage kommen.

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  • Die Energieberatung bezuschusst das BAFA mit 50 % des Honorars (höchstens 650 € beim Ein- oder Zweifamilienhaus, Stand Oktober 2026)
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