Energieberatung für Eigentümergemeinschaften (WEG): Ablauf und Förderung
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können die BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude nutzen. Das BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 €, und zahlt zusätzlich einmalig 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung (Stand Oktober 2026). Für eine WEG ist der Sanierungsfahrplan besonders wertvoll, weil er eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage schafft.
Warum die WEG einen Plan braucht
In einer Eigentümergemeinschaft entscheiden viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Budgets. Manche wollen sofort sanieren, andere möglichst wenig ausgeben. Ein Sanierungsfahrplan zeigt nachvollziehbar, welche Maßnahmen das Gebäude braucht, was sie kosten, was sie sparen und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind. Das macht Beschlüsse leichter und verhindert Stückwerk.
Die Förderung
| Punkt | Wert (Stand: Oktober 2026) |
|---|---|
| Zuschuss | 50 % des förderfähigen Beratungshonorars |
| Höchstbetrag ab drei Wohneinheiten | 850 € |
| Zusatz für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung | einmalig 250 € |
| Antrag | vor Abschluss des Beratungsvertrags |
| Vor-Ort-Termin | Pflicht |
Der Ablauf
- Beschluss: Die Eigentümerversammlung beschließt, eine Energieberatung in Auftrag zu geben. Die Verwaltung holt dafür Angebote ein.
- Antrag: Der Förderantrag wird vor Abschluss des Beratungsvertrags gestellt.
- Bestandsaufnahme: Der Berater nimmt das Gebäude vor Ort auf, mit Gemeinschaftseigentum wie Dach, Fassade, Keller und Heizung.
- Sanierungsfahrplan: Die Maßnahmen werden zu Paketen mit Kosten und Reihenfolge zusammengestellt.
- Eigentümerversammlung: Der Berater erläutert die Ergebnisse. Dafür gibt es den Zuschlag von 250 €.
- Umsetzung: Die Gemeinschaft beschließt einzelne Maßnahmen und beantragt die Förderung jeweils vor der Beauftragung.
Förderung der Maßnahmen
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gelten bei Mehrfamilienhäusern höhere förderfähige Kosten: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € je zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten, mit Sanierungsfahrplan jeweils doppelt so viel wie ohne, also 60.000 €, 30.000 € und 15.000 €. Bei der Heizungsförderung der KfW gelten 28.000 € für die erste Wohneinheit und 15.000 € je zweite bis sechste. Die Baubegleitung wird bei Mehrfamilienhäusern mit 2.000 € je Wohneinheit gefördert, höchstens 20.000 €.
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Fenster, Fassade, Dach und die zentrale Heizung gehören meist zum Gemeinschaftseigentum. Was im Einzelnen Sondereigentum ist, regeln Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Die Energieberatung bezieht sich auf das ganze Gebäude, die Umsetzung muss aber zu diesen Regeln passen.
Tipps für die Versammlung
- Ergebnisse früh an alle Eigentümer verschicken, damit Fragen vorbereitet werden können.
- Maßnahmen mit Kosten je Wohneinheit darstellen.
- Förderung und Fristen klar benennen.
- Schrittweise Umsetzung anbieten, wenn das Budget begrenzt ist.
Ein Beispiel für die Darstellung in der Versammlung
| Maßnahme | Kosten | Anteil je Wohnung | Förderung |
|---|---|---|---|
| Dämmung oberste Geschossdecke | laut Angebot | nach Miteigentumsanteil | 15 % beim BAFA |
| Fenstertausch Treppenhaus | laut Angebot | nach Miteigentumsanteil | 15 % beim BAFA |
| neue Heizung | laut Angebot | nach Miteigentumsanteil | KfW 458, Grundförderung 30 % |
Die Tabelle zeigt nur das Format. Konkrete Beträge entstehen aus der Bestandsaufnahme und den Angeboten. Eine solche Übersicht hilft, weil jeder Eigentümer sieht, was auf ihn zukommt und welche Förderung den Anteil mindert.
Häufige Hürden
- unterschiedliche Erwartungen von Selbstnutzern und Vermietern
- begrenzte Erhaltungsrücklage
- Unsicherheit über Mehrheiten für Beschlüsse
Ein Fahrplan mit Paketen über mehrere Jahre kann helfen, Beschlüsse in tragbare Schritte zu teilen.
Häufige Fragen
Wird die Energieberatung für eine WEG gefördert?
Ja. Das BAFA zahlt 50 % des förderfähigen Honorars, ab drei Wohneinheiten höchstens 850 €, plus einmalig 250 € für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung (Stand: Oktober 2026).
Wer stellt den Antrag für die WEG?
Der Antrag wird für die Gemeinschaft gestellt, in der Regel über die Verwaltung. Mit Vollmacht kann auch der Berater den Antrag stellen.
Muss die Eigentümerversammlung die Energieberatung beschließen?
Ja, für die Beauftragung durch die Gemeinschaft ist ein Beschluss nötig.
Quellen
Stand der Angaben: Oktober 2026, geprüft am 05.10.2026. Förderbedingungen ändern sich kurzfristig, maßgeblich sind die verlinkten Primärquellen.
Dieser Ratgeber fasst allgemeine Informationen aus den genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Beratung für Ihr Gebäude. Förderbedingungen und Gesetze können sich kurzfristig ändern.